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Leistung
Ausbildung
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Ausbildung
Der Zugang zum Gewerbe Ernährungsberatung ist wie folgt geregelt (siehe § 119 GewO 1994 idgF):
- Erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften an einer inländischen Universität
oder
- Erfolgreiche Ausbildung zum Diätologen/zur Diätologin
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