Lebens- und
Sozialberatung

Leistung

Ausbildung

Ausbildungs-
lehrgänge

Zertifizierung von
Lehrgängen

Die Ausbildung zum/zur zertifizierten Lebens- und SozialberaterIn


Da es sich bei der Lebens- und Sozialberatung um eine außerordentlich verantwortungreiche Tätigkeit handelt, sind gewisse - persönliche und fachliche - Voraussetzungen zu erfüllen!
Der Ausbildungslehrgang mit Abschlussprüfung dauert 5 -6 Semester; die Absolvierung des Berufspraktikums, welches schon während des Lehrganges beginnt, dauert zusätzlich noch etwa 2 bis 4 Semester.

Berufsvoraussetzungen:

Der Zugang zum Lebens- und SozialberaterInnenberuf setzt - bewusst - keine akademische Vorbildung, ja auch nicht Matura voraus. Dies wurde in der Berufsgruppe sorgfältig diskutiert und aus Überzeugung beibehalten.

Der Ausbildungsgang von Lebens- und SozialberaterInnen besteht Vergleiche mit anderen Curricula im psychosozialen Bereich sehr gut. Er vermittelt als Basisausbildung den angehenden BeraterInnen alle für den Beruf nötigen Fertigkeiten in überschaubarer Zeit und für überschaubares Geld.

Drei bis fünf intensive Ausbildungsjahre mit Selbsterfahrung, mindestens 584 Stunden Unterricht in Theorie und Praxis, sowie mindestens 650 Stunden fachliche Tätigkeit unter mindestens 100 Stunden Supervision garantieren sowohl gutes Können als auch langsames Hineinwachsen in den Beruf.

Die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung (BGBL. II Nr. 140/2003 und BGBL. II Nr. 112/2006) sieht außer der Basisausbildung auch andere Zugänge zum reglementierten Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung vor.

So können etwa Personen mit einer Vorbildung vorwiegend aus anderen psychosozialen Berufen Vorkenntnisse aus diesen Berufen anerkannt werden. Meist sind es jedoch nur Teilbereiche, die auf die Befähigung aufgerechnet werden können, da das Kernstück der LebensberaterInnen-Ausbildung, eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung in Beratungsmethodik, in kaum einem der benachbarten Berufe in dem Ausmaß enthalten ist, wie es für die Lebens- und Sozialberatung erforderlich ist.

Für den Erwerb der fehlenden Qualifikationen bieten einzelne Ausbildungsinstitutionen Aufschulungslehrgänge oder - auf Anfrage - die Möglichkeit zum Quereinstieg in bestehende Ausbildungslehrgänge an.

Da es sich bei der Lebens- und Sozialberatung um eine außerordentlich verantwortungreiche Tätigkeit handelt, sind gewisse - persönliche und fachliche - Voraussetzungen zu erfüllen!
Der Ausbildungslehrgang mit Abschlussprüfung dauert 5 -6 Semester; die Absolvierung des Berufspraktikums, welches schon während des Lehrganges beginnt, dauert zusätzlich noch etwa 2 bis 4 Semester.

Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung:

 

Gegenstand  Mindestanzahl der Stunden:

1. Einführung in die Lebens- und Sozialberatung :..................................................... 20
- historische Entwicklung der Lebens- und Sozialberatung
- gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen der Lebens- und Sozial-
beratung
- Sozialphilosophie und Soziologie


2. Gruppenselbsterfahrung : ................................................................................ 120


3. Grundlagen für die Lebens- und Sozialberatung in den angrenzen-
den sozialwissenschaftlichen, psychologischen, psychotherapeuti-
schen, pädagogischen und medizinischen Fachbereichen :
.......................................... 68
- Unterschiede, Abgrenzungen und Gemeinsamkeiten zwischen Lebens-
und Sozialberatung, Psychotherapie, Psychologie, Medizin (Fragen zu
Schwangerschaft, Geburt und Empfängnisregelung und Psychiatrie),
Seelsorge, Pädagogik, Sozialarbeit und sonstigen Tätigkeiten im psy-
chosozialen Umfeld
- anthropologische und philosophische Grundlagen in den angrenzen-
den Fachbereichen
- psychologische und pädagogische sowie kommunikationstheoretische
Grundlagen


4. Methodik der Lebens- und Sozialberatung :.......................................................... 240
- Überblick über verschiedene Beratungsmodelle der Einzel-, Paar- und
Familienberatung
- Theorie und Praxis einer Methode der Lebens- und Sozialberatung
- Psychosoziale Interventionsformen und prozessuale Diagnostik in der
Beratung
- verschiedene Themen der Lebens- und Sozialberatung gemäß der
Berufsumschreibung im § 119 GewO 1994
- Einführung in spezielle Beratungsfelder wie Supervision, Selbsterfah-
rung, Coaching, Mediation
- Beratung nach dem Familienförderungsgesetz


5. Krisenintervention : .......................................................................................... 80


- Erkennen von Krisen
- Krisensymptome
- Verlaufsformen von Krisen
- Interventionen bei Krisenverläufen
- Überweisung und Kooperation


6. Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Lebens- und Sozial-
beratung :
........................................................................................................... 24
- Familienrecht
- Berufsrecht
- Allgemeine Rechtsfragen


7. Betriebswirtschaftliche Grundlagen :..................................................................... 16
- Buchführungspflichten, Betriebsführung
- Steuerrechtliche Grundlagen
- Kalkulation und Verrechnung
- Marketing für Lebens- und SozialberaterInnen


8. Berufsethik und Berufsidentität:.......................................................................... 16
- ethische Grundfragen
- Standes- und Ausübungsregeln
- Berufsbild und Tätigkeitsbereiche
- Berufsidentität und Berufsorganisation


1. Der Lehrgang hat insgesamt mindestens 584 Stunden in mindestens fünf Semestern zu umfassen. Die Ausbildungseinrichtung überprüft den Lernerfolg nachprüfbar schriftlich und mündlich.

2. Dem Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges für Lebens- und Sozialberatung
müssen Belege betreffend den Namen der Person, durch die die Leitung der Gruppenselbsterfahrung erfolgt, samt Glaubhaftmachung ihrer Qualifikation gemäß §4Abs. 3 angeschlossen sein.

3. Das Abschlusszeugnis enthält deutlich sichtbar das Logo der Lebens- und SozialberaterInnen.

 


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