Zertifizierung von Lehrgängen für die
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| a) mit bis zu 4 ausbildungsberechtigten Personen | EUR 156,30 |
| b) ab 5 ausbildungsberechtigten Personen | EUR 208,40 |
Gebühr für Änderungsanzeigen im Rahmen von zertifizierten Lehrgängen für Lebens- und Sozialberatung:
| pro zu änderndem Anhang zum Zertifikat | EUR 25,40 |
In Konsultationen mit dem Bundesministerium für Wirschaft und Arbeit ist es gelungen, eine verbindliche Auslegung des unbestimmten gesetzlichen Begriffes "Lehrgang" zu erhalten, die den Interessen der LehrgangsveranstalterInnen folgt.
Die Genehmigung der "Veranstaltung eines Lehrganges" ist demnach insoweit als generelle Genehmigung zu verstehen, als dies bedeutet, dass die Veranstaltung eines genehmigten Lehrganges an beliebig vielen Orten, beliebig oft, parallel oder seriell zulässig ist, soferne die für die Lehrgangsveranstaltung verantwortlichen zertifizierten Personen, der zertifizierte Personenpool für die Vermittlung der Methoden der Lebens- und Sozialberatung und für die Vermittlung der Krisenintervention, das zertifizierte Ausbildungscurriculum und die zertifizierten Standorte unverändert bleiben.
Jede Änderung des zertifizierten Ausbildungscurriculums, des fachlich qualifizierten Personals und der Veranstaltungsorte ist der Zertifizierungsstelle beim Allgemeinen Fachverband des Gewerbes im Wege einer Änderungsanzeige bekanntzugeben. Die Zertifizierungsstelle stellt in der Folge fest, ob durch die angezeigten Änderungen die Voraussetzungen für die erfolgte Genehmigung der Veranstaltung des Lehrganges weiterhin zur Gänze erfüllt werden oder nicht.
Die Genehmigung für die Veranstaltung des Lehrganges für die Lebens- und Sozialberatung wird widerrufen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr zur Gänze erfüllt sind.
Unser gemeinsames Ziel: Aktive, positive Lebens-, Berufs- und Alltagsbewältigung!