Beratung

Leistung

Ausbildung

Ausbildung


Der Zugang zum Gewerbe sportwissenschaftliche Beratung ist wie folgt geregelt
(siehe § 119 GewO 1994 idgF):

  • Erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtungen Sportwissenschaften oder Leibeserziehung an einer inländischen Universität

oder

  • Diplomabschluss in einer Trainerausbildung an einer Sportakademie des Bundes

 


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