|
Leistung
Ausbildung
|
Ausbildung
Der Zugang zum Gewerbe sportwissenschaftliche Beratung ist wie folgt geregelt
(siehe § 119 GewO 1994 idgF):
- Erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtungen Sportwissenschaften oder Leibeserziehung an einer inländischen Universität
oder
- Diplomabschluss in einer Trainerausbildung an einer Sportakademie des Bundes
|