Gewerbeordnung
§ 119 Gewerbeordnung 1994
Ausübungsregeln
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung
Tätigkeitskatalog
Anschauungen und Vereinbarungen in den beteiligten gewerblichen Kreisen zur Beurteilung des Umfanges der Gewerbeberechtigung,
gemäß § 29 GewO 1994)